Seit über 20 Jahren begeistert für Ihre Sicherheit
Brandmeldetechnik vom Profi
Unsere Leistungen
- Planung und Installation von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675
- Persönliche Beratung rund um Fragen der Brandmeldetechnik
- Maßgeschneidertes Angebot für Ihre Brandmeldeanlage
- Aufschaltung Ihrer Brandmeldeanlage auf unser Fernwartungssystem
- Sicherheit durch regelmäßige Instandhaltung Ihrer Brandmeldeanlage
- Beratung bei Fragen aus den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes und der Baugenehmigung zu Ihrer Brandmeldeanlage
- Abwicklung der behördlichen Formalitäten zur Aufschaltung Ihrer Brandmeldeanlage
- Vertrauen durch Sicherheit: Einsatz von VdS-anerkannten Herstellern und Produkten
- Unsere Techniker sind für Sie unterwegs in Augsburg, München, Ingolstadt, Memmingen und Ulm
Modernste Sicherheitstechnik von NSC
Wir bieten Ihnen innovative Lösungen und technologische Fortschritte von NSC Sicherheitstechnik im Bereich der Brandmeldeanlagen an. Als Partner und erfahrener Anbieter setzen wir auf moderne Systeme, um Ihre Räumlichkeiten bestmöglich vor Bränden zu schützen.
Die Brandmeldeanlagen von NSC sind etabliert in der Branche und wurden entwickelt, um frühzeitig Brände zu erkennen und sofort Alarm auszulösen. Mit hochentwickelten Sensoren und Detektoren erfassen diese Systeme zuverlässig selbst kleinste Anzeichen von Rauch, Feuer oder Hitze. Dadurch ermöglichen sie eine schnelle Reaktion und den Schutz von Menschenleben sowie Sachwerten.
Bei SC Systems wissen wir, dass jedes Gebäude und jede Anforderung individuell ist. Deshalb bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Brandmeldeanlagen an, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Von der umfassenden Planung über die professionelle Installation bis hin zur zuverlässigen Inbetriebnahme und anschließenden Wartung und Instandhaltung stehen wir Ihnen dabei zur Seite.
Häufig gestellte Fragen
Eine pauschale Aussage lässt sich hier nicht treffen. Das ist abhängig von vielen Faktoren wie der Größe und der Nutzung des Objekts sowie den Vorgaben des Brandschutzkonzepts.
Am besten Rufen Sie uns an unter 0821/79096770 oder senden uns Ihre Unterlagen per E-Mail an info@sc-systems.net, damit wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen können.
Seit 2006 verlangt die DIN 14675, dass Brandmeldeanlagen von professionellen, zertifizierten Experten konzipiert, errichtet, gewartet und instandgehalten werden. Unsere Mitarbeiter führen regelmäßig Schulungen und Weiterbildungen durch, um diesen Anforderungen zu entsprechen.
Um in der baulichen Praxis die Errichtung von Brandmeldeanlagen und die Herstellung und Prüfung von Geräten und Komponenten der Brandmeldetechnik zu gewährleisten, finden sich wichtige Informationen in einer Vielzahl von Normen.
Hier eine Auswahl der wichtigsten Normen:
· DIN 14675 Brandmeldeanlagen Aufbau und Betrieb
· VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall:
o Teil 1: Allgemeine Festlegungen
o Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen (BMA)
o Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung
· DIN VDE V 0826-2
· TAB der örtlichen Feuerwehr (Tech. Anschaltbedingungen) bei Aufschaltung auf die Feuerwehr
Abstufung der Normen:
Wohnbau
Rauchwarnmelder
Normen: DIN EN 14676 / DIN EN 14604
Schutzziel: LEBEN
Funktion: Alarmierung, Selbstrettung
Installation in Schlafräumen und Fluren die als Rettungsweg dienen.
Sonderbau:
Brandwarnanlage (BWA)
Normen: DIN VDE 0826-2 / DIN EN 54-2 / DIN EN 54-5 / DIN EN 54-7 / DIN EN 54-25
Schutzziel: LEBEN
Funktion: Alarmierung, Selbstrettung
Installation nach Vorgabe Brandschutzkonzept o. Baugenehmigung, Einzelmeldeerkennung
Zweckbau:
Brandmeldeanlage (BMA)
Normen: DIN EN 14675 / DIN EN 54 / DIN EN 0833-02
Schutzziel: LEBEN, SACH und UMWELT
Funktion: Alarmierung, Selbstrettung
Installation nach Vorgabe Brandschutzkonzept o. Baugenehmigung, Einzelmeldeerkennung, Feuerwehraufschaltung
Um die Wirksamkeit und Betriebssicherheit von Brandmeldeanlagen zu gewährleisten, muss jede Brandmeldeanlage regelmäßig instandgehalten werden. Deswegen ist ein Wartungsvertrag unerlässlich. Die Wartung und Instandhaltung muss nach den Richtlinien der DIN 14675 für Brandmeldeanlagen durchgeführt werden und darf nur von für das System zertifizierten Fachkräften erfolgen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihrer Versicherung die Installation einer Brandmeldeanlage mitzuteilen. Denn die Brandmeldeanlage kann eventuelle Schäden vorbeugen und wird deshalb von Versicherern gern gesehen.
Des Weiteren müssen Sie Ihrer Versicherung immer die Hinterlegung der Generalschließung bei im Feuerwehr Schlüssel Depot (FSD) mitteilen. Dies kann zu einigen Auflagen durch die Versicherung führen, wie z.B. die Verwendung eines bestimmten Typs an FSD.
Der Betreiber einer Brandmeldeanlage hat verschiedene Pflichten für den Betrieb einer Brandmeldeanlage zu erfüllen. Einen Teil der Pflichten kann er mit Abschluss des Instandhaltungsvertrags an uns als sein Fachunternehmen übertragen.
Auszugsweise eine Übersicht der Pflichten für den Betreiber einer Brandmeldeanlage:
- Benennen einer eingewiesenen Person
- Kontinuierliche Aktualisierung des Wissens über die BMA
- Überwachung der Durchführung von Inspektions- und Wartungsarbeiten in den vereinbarten Zeitabständen
- Fortschreibung der Alarmorganisation (bei Änderungen) sowie Vollständigkeit und Aktualisierung der Laufkarten
- Sicherstellung des Alarms bei Abschaltung der Übertragungseinheit
- Durchführung geeigneter Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Schutzmaßnahmen, z.B. Brandwache, bei Abschaltung und im Störungsfall der Brandmeldeanlage
- Dokumentation von Ersatzmaßnahmen und Hinterlegung in Abstimmung mit der Feuerwehr