
Brandmeldeanlagen
Qualitätsprodukte von NSC Sicherheitstechnik
Wenn Sie auf der Suche nach einem Spezialisten im Bereich Brandmeldeanlagen sind, beraten wir Sie gerne und unverbindlich über unsere Produkte und Dienstleistungen.
Rufen Sie uns an, wir überzeugen Sie gerne von unseren Leistungen.
Schutz durch Sicherheitstechnik vom Profi
Von der Planung bis zur Wartung Ihrer Brandmeldeanlage erhalten Sie alles aus einer Hand.
Was tun gegen 600 Tote und 6 Milliarden Euro Schaden pro Jahr?
Wir helfen!
Moderne Sicherheitstechnik zum Schutz Ihrer Mitarbeiter und Ihrer Sachwerte.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Brandüberwachung von Objekten unterschiedlicher Größenordnung. Egal ob Sie herkömmliche Melder wie Rauch-, Wärme-, Multi-, Handfeuer- oder Sondermelder benötigen.
Wir finden für Sie das passende Produkt für die optimale Überwachung in Ihrem Objekt.
Wir planen, installieren und warten Ihr Brandmeldesystem.
Wir sind für Sie unterwegs in Augsburg, München, Ingolstadt, Memmingen und Ulm.
Unsere Leistungen
Planung und Ausführung aller notwendiger Verkabelungsarbeiten nach den aktuell gültigen MLAR
Beratung bei Fragen rund um Brandmeldeanlagen
Angebotserstellung
Planung und Projektierung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 und VDE 0833
Service, Wartung und Instandhaltung
Einsatz von VdS-zertifizierten Produkten
Einhaltung der Rechtsgrundlage (Brandschutzkonzept, Baugenehmigung)
Abwicklung der behördlichen Formalitäten zur Aufschaltung bei Brandmeldeanlagen
Erstellung und Einhaltung der geforderten Steuermatrix bei
Ansteuerung von Fremdgewerken durch die Brandmeldeanlage (Aufzug, Lüftungsanlagen usw.)
Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Fragen zum Thema Brandmeldeanlagen
Was ist eine Brandmeldeanlage?
Die Gefahr durch einen Brand ist sehr hoch, durchschnittlich 185.000 Brände und ca. 600 Tote pro Jahr, alleine in Deutschland sprechen für sich. Die Schäden durch Brände gehen in Milliardenhöhe.
Unsere Brandmeldeanlagen dienen dem Schutz und der Gefahrenabwehr. Brände werden bereits in der Entstehungsphase erkannt und helfen dabei den etwaigen Schaden so gering wie möglich zu halten. Eine Brandmeldeanlage nimmt deshalb eine zentrale Rolle in der Gebäudetechnik ein.
Je früher ein Brand erkannt wird, desto eher kann mit geeigneten Maßnahmen zur Brandbekämpfung begonnen werden.
Neben der akustischen Alarmierung steuert die Brandmeldeanlage zusätzliche Brandschutzeinrichtungen im Gebäude.
So können Tore angesteuert werden um die Einfahrt der Feuerwehr zu erleichtern oder es werden Lüftungen abgeschaltet um ein weiteres Ausbreiten des Brandes zu verhindern.
Ohne den Einsatz von Brandmeldeanlage ist es nur mit Zufall möglich, einen Brand in der Entstehungsphase zu erkennen. Schlagen bereits Flammen aus den Fenstern ist eine schnelle Brandbekämpfung nicht mehr möglich und der Schaden bereits entstanden.
Aus welchen Komponenten besteht eine Brandmeldeanlage?
Eine Brandmeldeanlage besteht aus der Brandmeldezentrale, externen Komponenten für die Überwachung, akustischen Alarmgebern und der Feuerwehrperipherie.
Die Brandmeldezentrale nimmt dabei die wichtigste Funktion ein und wertet sämtliche Informationen der externen Sensoren aus und steuert geeignete Maßnahmen im Falle eines Brands.
Bei den externen Sensoren der Brandmeldeanlage handelt es sich um automatische und manuelle Brandmelder, die im allgemeinen durch ein Kabelnetz in Ringstruktur miteinander verbunden sind.
Außerdem leitet die Brandmeldezentrale Informationen an die Feuerwehr weiter.
Das durch die Brandmeldezentrale angesteuerte Feuerwehr Informations und Bediensystem (FIBS) enthält für die schnelle Lokalisierung eines Brandes und für die Bereitstellung aller notwendigen Informationen folgende Komponenten:
Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT)
Feuerwehr-Bedienfeld (FBF)
Feuerwehrlaufkarten
Wer benötigt eine Brandmeldeanlage?
Brandmeldeanlage werde üblicherweise gesetzlich oder baurechtlich vorgeschrieben. Dies erfolgt durch den Brandschutznachweises oder über die Baugenehmigung eines Objekts. Es gibt allerdings auch spezifische Vorgaben z.B. für Hotels, Tiefgaragen und Verkaufsstätten.
Außerdem kann es vorkommen, dass die Gebäudeversicherung zusätzliche Auflagen im Bezug auf eine Brandmeldeanlage stellt.
In privaten Wohnungen werde Brandmeldeanlagen nicht verwendet hier erfolgt die Überwachung normalerweise durch Rauchwarnmelder nach DIN 14676.
Welche Normen gibt es?
Bei der Installation als auch beim Betrieb einer Brandmeldeanlage sind eine Reihe von Normen und gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Diese werden durch weitere Vorgaben der örtlichen Behörden z. B. TAB der Feuerwehr ergänzt.
Hier eine kurze Auswahl der gesetzlichen Vorschriften:
DIN 14675 beschreibt den fachgerechten Aufbau und Betrieb von BMA
DIN EN 54 Definition der Bauteile einer BMA
VdS 2095 Definition bei Versicherungsrechtlich geforderten BMA
VDE 0833 Definition für Gefahrenmeldeanlagen
MLAR Definition der Leitungsanlagen
TAB der örtlichen Feuerwehr (Tech. Anschaltbedingungen) bei Aufschaltung auf die Feuerwehr
Unterschied Brandmeldeanlage - Brandwarnanlage (Hausalarmanlage) - Rauchwarnmelder
Abstufung der Normen:
Wohnbau
Rauchwarnmelder
Normen: DIN EN 14676 / DIN EN 14604
Schutzziel: LEBEN
Funktion: Alarmierung, Selbstrettung
Installation in Schlafräumen und Fluren die als Rettungsweg dienen.
Sonderbau:
Brandwarnanlage (BWA)
Normen: DIN VDE 0826-2 / DIN EN 54-2 / DIN EN 54-5 / DIN EN 54-7 / DIN EN 54-25
Schutzziel: LEBEN
Funktion: Alarmierung, Selbstrettung
Installation nach Vorgabe Brandschutzkonzept o. Baugenehmigung, Einzelmelderkennung
Zweckbau:
Brandmeldeanlage (BMA)
Normen: DIN EN 14675 / DIN EN 54 / DIN EN 0833-02
Schutzziel: LEBEN, SACH und UMWELT
Funktion: Alarmierung, Selbstrettung
Installation nach Vorgabe Brandschutzkonzept o. Baugenehmigung, Einzelmelderkennung, Feuerwehraufschaltung
Wer entscheidet über eine Aufschaltung auf die Feuerwehr / ILS?
Grundsätzlich sind für die Aufschaltung einer Brandmeldeanlage die Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept und der Baugenehmigung zu beachten.
Wie hoch sind die Kosten für eine Aufschaltung?
Die Kosten einer Aufschaltung richten sich nach den Vereinbarungen der Konzessionäre (Siemens und Bosch) mit den örtlichen Behörden.
Ein Richtwert sind 1.000,- € netto für die Erstinstallation und 125,- € netto für die monatlichen Gebühren inkl. Wartung. Die Kontaktdaten des Konzessionärs findet man im Allgemeinen in der aktuell gültigen TAB der örtlichen Feuerwehr.
Muss ich einen Wartungsvertrag für die Brandmeldeanlage abschließen?
Um die Wirksamkeit und Betriebssicherheit von Brandmeldeanlagen zu gewährleisten muss jede Brandmeldeanlage regelmäßig gewartet und instand gehalten werden. Die Wartung und Instandhaltung muss nach den Richtlinien der DIN 14675 für Brandmeldeanlagen durchgeführt werden und darf nur von für das System zertifizierten Fachkräften erfolgen.
Die Inspektion und Wartung Ihrer Anlage muss vierteljährlich erfolgen.
Muss ich meine Versicherung über die Brandmeldeanlage informieren?
Grundsätzlich empfehlen wir immer Ihrem Versicherer die Installation einer Brandmeldeanlage anzuzeigen. Da es sich um eine Maßnahme handelt die eventuellem Schaden vorbeugt, sind Brandmeldeanlagen von Versicherern gern gesehen.
Das Hinterlegen der Generalschließung im FSD der Feuerwehr muss der Versicherung immer angezeigt werden. Hier kann es zu Auflagen durch die Versicherung kommen z.B. Verwendung eines vorgeschriebenen Typs an FSD.
Wie hoch sind die Kosten einer Brandmeldeanlage?
Die Kosten einer zertifizierten Brandmeldeanlage sind je nach Größe und Typ des zu überwachenden Objekts individuell verschieden.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Melden Sie sich einfach unter 0821/79096770 oder senden Sie Ihre Anfrage an
Was sind meine Pflichten als Betreiber einer Brandmeldeanlage?
Der Betreiber einer Brandmeldeanlage hat verschiedene Pflichten für den Betrieb einer Brandmeldeanlage zu erfüllen. Einen Teil der Pflichten kann er mit Abschluss des Instandhaltungsvertrags an uns als sein Fachunternehmen übertragen.
Auszugsweise eine Übersicht der Pflichten für den Betreiber einer Brandmeldeanlagen:
Benennen einer eingewiesenen Person
die eingewiesene Person muss ihr Wissen über die BMA auf dem aktuellen Stand halten
Überwachung, dass die Inspektions- und Wartungsarbeiten in den vereinbarten Zeitabständen durchgeführt werden
Fortschreibung der Alarmorganisation (bei Änderungen) sowie Vollständigkeit und Aktualisierung der Laufkarten
bei Abschaltung der Übertragungseinheit muss der Betreiber die Weiterleitung des Alarms sicherstellen
bei Abschaltung und im Störungsfall der Brandmeldeanlage geeignete Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Schutzmaßnahmen durchführen z.B. Brandwache
Ersatzmaßnahmen sind zu dokumentieren und in Abstimmung mit der Feuerwehr zu hinterlegen
Welche Systeme welcher Hersteller setzen wir ein?
Wir setzen Systeme von NSC Sicherheitstechnik ein. NSC, mit Hauptsitz in Bielefeld, ist Entwickler, Hersteller und Distributor hochqualitativer und VdS zertifizierter Produkte im Bereich der Sicherheitstechnik
Das Produktportfolio von NSC ist so vielfältig wie die Sicherheitsbedürfnisse der internationalen Kunden. Um welchen Bereich der Sicherheitstechnik es auch geht, wenn Sie auf der Suche nach ausgereifter Sicherheitstechnologie zu marktfähigen Konditionen sind, dürften die Hightech-Produkte von NSC Sie überzeugen. NSC ist unser Partner für:
- Brandmeldetechnik
- Video-Überwachungstechnik
- Sprachalarmierung
Wir verraten Ihnen unsere Quicktips
Quicktips für alle Betreiber vor Installation einer Brandmeldeanlage
Sie haben erfahren, dass Sie eine Brandmeldeanlage benötigen oder sind Betreiber einer Brandmeldeanlage? Wir verraten Ihnen unserer Quicktips und alles worauf Sie von der Anmeldung bis zur Wartung einer Brandmeldeanlage achten sollten.
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